Beamte des Reiches

Einige Ämter des Rates haben die Möglichkeit Beamte zu ernennen, die ihnen bei ihren Tätigkeiten zur Hand gehen. Dies geschieht ohne Abstimmung und eine Ernennung kann ebenso schnell wieder entzogen werden, wie sie gewährt wurde. Als Entschädigung erhalten die Beamten ebenfalls ein geringes tägliches Gehalt.

Vergebene Beamtenposten.

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